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Hebammenbetreuung für ALLE Mütter ab 2017!

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PantherMedia/vadimphoto1@gmail.com
Foto: PantherMedia/vadimphoto1@gmail.com

Ab 2017 hat jede junge Mutter nach der Entbindung Anrecht auf eine Betreuung durch eine Hebamme während des Wochenbetts.

  • Bisher war die Möglichkeit einer Hebammenbetreuung nach der Geburt einerseits von der Geburtsform (Kaiserschnitt oder vaginal) abhängig und andererseits davon, an welchem Tag nach der Entbindung die junge Mutter aus dem Krankenhaus entlassen wurde.

Ab 2017 wird alles einfacher und alle Mütter genießen die gleichen Rechte:

Hebammenberatung in der Schwangerschaft

  • Entbindung im Krankenhaus: 1 Beratung durch die Hebamme zwischen der 18. und der 22. Schwangerschaftswoche wird vollständig von der Krankenkasse bezahlt und ist ein Teil des Mutter-Kind-Passes.

  • Ambulante Geburt (Entlassung innerhalb 24 Stunden nach der Geburt): die werdende Mutter hat Anrecht auf 2 Hausbesuche in der Schwangerschaft bzw. Sprechstunden in der Hebammenordination.

  • Hausgeburt: 4 Hausbesuche oder Sprechstunden bis zum Ende der 40 Schwangerschaftswoche. 3 weitere Hausbesuche oder Sprechstunden in der 41. und 42. Schwangerschaftswoche. Betreuung während der Geburt zu Hause.

Betreuung nach Entlassung aus dem Krankenhaus für ALLE Mütter

  • Täglich 1 Hausbesuch nach der Entlassung aus dem Krankenhaus bis zum 5. Tag nach der Geburt,
  • Bei Bedarf bis zu 7 weitere Hausbesuche bis zum Ende der 8. Woche nach der Geburt

KOSTEN

  • Keine Kosten für eine Hebamme mit Kassenvertrag.
  • Eine Wahlhebamme wird von Ihnen persönlich bezahlt. Die genauen Kosten für die jeweiligen Leistungen erfahren Sie direkt von Ihrer Wahlhebamme. Die Krankenkasse erstattet Ihnen dann 80 % vom Kassentarif, das sind Euro 36,70 für einen Hausbesuch und Euro 26,20 für eine Sprechstunde in der Ordination. Ausnahme ist die Hebammenberatung: Hier werden 100% rückerstattet.

Quelle: Österreichisches Hebammengremium

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