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Kinderbetreuungsgeld

von

Eltern mit Baby
Foto: PantherMedia/yacobchuk1

Kinderbetreuungsgeld ermöglicht es einem oder beiden Elternteilen, sich für einen gewissen Zeitraum der Kindererziehung zu widmen. wer wie lange zu Hause bleibt und welche von beiden möglichen Varianten man wählt, ist zum einen eine Frage der persönlichen Präferenzen, zum anderen aber an bestimmte Voraussetzungen geknüpft.

Familienarbeit wird in Österreich entlohnt, zumindest über einen gewissen Zeitraum hinweg.

Zur Auswahl stehen:

  • ein flexibles Kindergeld-Konto -  "Kinderbetreuungsgeld-Konto" (KBG-Konto) -
  • und eine Einkommensersatzleistung -  "Einkommensabhängiges Kinderbetreuungsgeld" (ea KBG)

Zu den Varianten

Im Bürokratie-Fachjargon heißen die zwei Varianten "Kinderbetreuungsgeld-Konto" (KBG-Konto) und "einkommensabhängiges Kinderbetreuungsgeld" (ea KBG).

Für welche man sich entscheidet, hängt von zwei Faktoren ab:

  • dem Einkommen
  • bzw. der gewünschten Bezugsdauer

Während das KBG-Konto, das mit 12.366,20 Euro für einen Elternteil bzw. 15.449,28 Euro für zwei Elternteile gefüllt ist, allen (mit rechtmäßigem Aufenthalt in Österreich) offensteht, ist beim einkommensabhängigen Kinderbetreuungsgeld ein Einkommen während der letzten sechs Monate vor dem Mutterschutz Voraussetzung.
Gleich, welches Modell gewählt wird, sind für den Bezug die ersten fünf Mutter-Kind-Pass-Untersuchungen vorzuweisen.

Das KBG-Konto: Unzählige Möglichkeiten

Die Bezugsdauer beim KBG-Konto ist flexibel wählbar, von einem Jahr (für einen Elternteil) bis zu knapp drei Jahren (35 Monaten) für zwei Elternteile ist alles möglich.

  • Mindestens 20 Prozent der Bezugsdauer sind für den zweiten Elternteil reserviert: Bei der kürzesten Variante sind das drei von insgesamt 15 Monaten, bei der längsten sieben Monate von insgesamt 35 Monaten.
  • Der Tagessatz richtet sich nach der Dauer: je kürzer, desto höher.

Zwei Rechenbeispiele:

  1. Möchten die Eltern abwechselnd bis zum zweiten Geburtstag des Kindes KBG beziehen, ergibt das einen Tagessatz von 21,16 Euro, das heißt zirka 634,80 Euro pro Monat. Von den zwei Jahren Bezug sind knapp fünf Monate für den zweiten Elternteil reserviert.
  2. Will nur ein Elternteil für ein Jahr KBG in Anspruch nehmen, ergibt das einen Tagessatz von 33,88 Euro, also rund 1.016,40 Euro pro Monat. Das Geld für die Bezugsdauer des Partners verfällt.

Beim KBG-Konto kann einmal die Bezugsdauer geändert werden. Auf der Website des Bundeskanzleramtes findet sich der KBG-Rechner, mit dem sich alle Varianten durchspielen lassen.

Rechner Kinderbetreuungsgeld - Webseite Bundeskanzleramt

Mutter mit Baby
Panthermedia/yacobchuk1

Bezahlte Familienarbeit? Das einkommensabhängige
Kindergeld und das Kindergeld-Konto machen’s möglich.

Einkommensabhängige Kindergeld

Das einkommensabhängige Kindergeld hat eine festgelegte Bezugsdauer von zwölf Monaten für einen Elternteil bzw. 14 Monaten für beide Elternteile.

Wer wie viele Monate in Anspruch nimmt, ist nicht festgelegt. Oft ergibt sich jedoch die "12+2 Variante". Wer sich gegen diese klassische Aufteilung entscheidet und das Geld zumindest im Verhältnis 40:60 bezieht, wird mit dem Partnerbonus belohnt. Das bedeutet 500 Euro extra pro Elternteil bzw. 1.000 Euro Bonus im Gesamten. Das gilt übrigens auch für das KBG-Konto.

  • Die Höhe des einkommensabhängigen KBG beläuft sich auf 80 Prozent des (fiktiven) Wochengeldes.
  • Das Wochengeld errechnet sich aus dem Tagesschnitt der letzten drei Nettogehälter vor dem Mutterschutz plus aliquote Sonderzahlungen. Es ist jedoch gedeckelt mit einem Tagessatz von 66 Euro, sprich: zirka 2.000 Euro pro Monat.
  • Für Eltern, deren Kind 2021 zur Welt kam, wurde eine Corona-Regelung eingeführt: Was die Berechnung des Einkommens betrifft, kann auf das Jahr 2019 zurückgegriffen werden, wenn die Einkünfte vor der Covid- 19-Krise höher waren.

Wissenswert

  • Bei beiden Modellen kann eine Zuverdienstgrenze ermittelt werden, wobei beim einkommensabhängigen KBG in etwa nur eine geringfügige Beschäftigung möglich ist.
  • Beide Elternteile müssen sich für ein Modell entscheiden (KBG-Konto oder einkommensabhängiges KBG) und das bei ihrer zuständigen Krankenkasse beantragen.
  • Bei beiden Modellen besteht die Möglichkeit, dass beide Eltern zeitgleich bis zu 31 Tage KBG beziehen. Der Anspruch verkürzt sich allerdings um die gemeinsamen Bezugstage.
  • Das KBG kann abwechselnd bezogen werden. Maximal zwei Wechsel, das heißt drei Blöcke, sind erlaubt, und ein Block muss mindestens 61 Tage (zwei Monate) umfassen.
  • Während des Wochengeldbezuges (acht Wochen vor und nach der Geburt bzw. länger bei Kaiserschnitt oder Mehrlingsgeburt) ruht der Anspruch auf Kinderbetreuungsgeld; es wird erst im Anschluss ausbezahlt.

Papamonat und Familienzeitbonus

Will sich der zweite Elternteil gleich nach der Geburt intensiv ins Familiengeschehen einbringen, muss kein Urlaub genommen werden. Seit einigen Jahren gibt es den gesetzlichen Anspruch auf den sogenannten Papamonat.

  • Die Freistellung muss während des Beschäftigungsverbots der Mutter (Mutterschutz) erfolgen.
  • In dieser Zeit gilt Kündigungs- und Entlassungsschutz, der jedoch vier Wochen nach dem Papamonat endet.

Finanziell lässt sich für diese Zeit der Familienzeitbonus beantragen, der mit einem Tagessatz von 22,60 Euro, also knapp 700 Euro monatlich, zu Buche schlägt. Dieser Betrag wird von einem allfällig später bezogenen Kinderbetreuungsgeld abgezogen. Ein gemeinsamer Haushalt mit dem Kind und dem anderen Elternteil ist dabei Voraussetzung – also nichts für getrenntlebende Eltern.

Ein Blick in die Statistik zeigt, dass nur in zirka zehn Prozent der Geburten ein Familienzeitbonus in Anspruch genommen wird, was vielleicht auch mit der nicht gerade üppigen finanziellen Abgeltung zu tun hat.

Das einkommensabhängige KBG als Einkommensersatzleistung war ein Quantensprung in der Anerkennung von Familienarbeit, der sich vor allem für Besserverdienende bezahlt macht. Geringverdiener, die sich für das KBG-Konto entscheiden und höchstens 7.600 Euro im Kalenderjahr verdienen, können für maximal ein Jahr eine Beihilfe von 6,06 Euro pro Tag beantragen.

Nicht nur sie freuen sich, wenn trotz Corona-Krise endlich wieder Kindersachenbörsen mit Second-Hand- Kindergewand und -ausstattung stattfinden!

Stand Mai 2022

Autorin

Neben ihrem Brotberuf als Sozialwissenschaftlerin beschäftigt sich die Autorin Doris Rosenlechner-Urbanek laufend mit rechtlichen Regelungen rund ums Thema Familie. Ihr gesammeltes Wissen über Rechte & Pflichten gibt sie gern schreibend an die Leserinnen von NEW MOM weiter.

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