
Rechtsschutzversicherung - Expertentipps
von Claudia Ohnesorg-Csik

Die JuristInnen der D.A.S. Rechtsberatung beantworten häufige Fragen zu den Themen:
- Haustiere
- Sommerparty
- Radfahren mit Kindern
- Pauschalreise und Individualreise
- Wozu braucht man eine Rechtsschutzversicherung?
Pauschalreise + Individualreise: Wichtige Tipps
Der Frühling naht und damit auch die Urlaubszeit. Ob der gebuchte Flug tatsächlich stattfindet, ob man die Reise wie geplant antreten kann und ob die Buchung hält, was sie verspricht, bleibt bis Reiseantritt ungewiss. Bucht man gut informiert, lässt sich die Vorfreude auf einen entspannten Urlaub umso mehr genießen.
Die Juristinnen und Juristen der D.A.S. Rechtsschutz AG geben rechtliche Tipps rund um das Thema Reisen.
Die Pauschalreise
Grundsätzlich ist eine Pauschalreise meist besser rechtlich abgesichert als eine Individualreise.
- Sagt ein Reiseveranstalter etwa die Pauschalreise ab, muss er die bereits geleistete Zahlung zurückerstatten.
- Vorsicht ist nur geboten, wenn man selbst umdisponieren will, obwohl diese stattfindet.
- Wenn unvermeidbare, außergewöhnliche und unvorhersehbare Umstände zum Reisezeitpunkt auftreten, gilt bei der Pauschalreise generell ein kostenloses Rücktrittsrecht.
- Wenn ein Umstand zum Buchungszeitpunkt absehbar und damit nicht außergewöhnlich ist, entfällt das kostenlose Stornorecht.
Wichtig ist daher eine vertraglich festgelegte Stornomöglichkeit, die vieles abdeckt. Ein Gutschein statt einer Rückerstattung muss dann nicht akzeptiert werden.
Genau lesen und profitieren
Vorab genau auf die Reiserücktrittsbedingungen von Pauschalreisen zu achten zahlt sich aus.
Wichtige Punkte sind Folgende:
- Bedingungen eines Gratis-Reiserücktritts
- Zeitpunkt der Stornierung
- Begründung der Stornierung
- Umbuchungsmöglichkeit
- etwaige Stornogebühren
- Stornomöglichkeit von Mitreisenden im Krankheitsfall
- Versicherungsleistungen (z. B. Behandlungskosten im Krankheitsfall)
Die Individualreise
Werden Flug und Hotel separat gebucht, bietet das Gesetz nicht denselben Schutz wie bei Pauschalreisen. Bei Hotelbuchungen im Ausland gilt das Recht des jeweiligen Landes. Hat ein Hotel im Inland allerdings geschlossen oder entfällt ein gebuchter Flug, erhält man geleistete Zahlungen zurück.
Ansonsten sollte man auf Folgendes achten:
- Zusage eines kostenlosen Stornorechts bei Infektion oder Gefahrenerhöhung vor Ort
- großzügige Stornobedingungen des jeweiligen Transportunternehmens
- Umbuchungsmöglichkeit
- Einreisebedingungen bzw. Änderungen auf Anbieterseite vor Abreise prüfen
EXTRA TiPP
- Wenn möglich, immer alles schriftlich festhalten.
In diesem Sinne: Gute Reise!
Haustiere - Rechtliche Fragen

Ob lebhafter Hund oder verspielte Katze, für viele Familien sind die Vierbeiner im eigenen Haushalt längst zum geliebten Familienmitglied geworden.
Der Haustierbesitz bringt neben bereichernden Momenten aber auch einige Rechte und Pflichten mit sich. Die D.A.S. Rechtsschutzversicherung informiert, worauf bei der Tierhaltung diesbezüglich zu achten ist.
Kastrieren?
Während bei reinen Stubentigern aus rechtlicher Sicht wenig zu beachten ist, müssen jene Katzen kastriert werden, die regelmäßig ins Freie gelassen werden.
- Die einzige Ausnahme bilden Zuchtkatzen, die zu Zuchtzwecken gehalten werden und daher nicht kastriert werden müssen.
- Zuchtkatzen benötigen jedoch eine Kennzeichnung mit einem zifferncodierten, elektronisch ablesbaren Mikrochip.
Haustiere im Büro
Sofern der Arbeitgeber Haustiere im Büro erlaubt, sind die jeweiligen Halter für ihre Tiere verantwortlich. Insbesondere müssen sie die notwendigen Sorgfaltspflichten einhalten.
- Wenn etwa ein Hund jemanden in den Büroräumlichkeiten beißt, ist der Tierhalter für den Schaden verantwortlich; es sei denn, man kann beweisen, für ordnungsgemäße Beaufsichtigung gesorgt zu haben.
- Generell müssen Tierhalter ihre Tiere so beaufsichtigen und verwahren, dass von ihnen keine Gefahr ausgeht.
- Gesetzlich ist geregelt, dass derjenige für einen durch das Tier verursachten Schaden einzutreten hat, der es dazu angetrieben, gereizt oder zu verwahren verabsäumt hat.
- Zur Deckung von finanziellen Schäden ist eine Haftpflichtversicherung für Hunde verpflichtend. Bei Nichteinhaltung drohen verwaltungsstrafrechtliche und strafrechtliche Folgen.
Vererben und Erben
Wer sich schon einmal mit dem Thema Testament auseinandergesetzt hat, hat sich möglicherweise auch schon Gedanken um den geliebten Vierbeiner gemacht. Da der Gesetzgeber Tiere als Sachen betrachtet, können sie auch an eine Person vererbt werden. Umgekehrt können Haustiere jedoch nicht erben.
- Enthält das Testament eines Tierhalters keine bestimmte Regelung, wer das Tier erhalten soll, fällt es in den Nachlass. Das Tier wird damit von den Erben neben den anderen Nachlassgegenständen mitgeerbt und geht in deren Eigentum über. Was mit dem Tier geschieht, steht dann im Belieben der Erben.
- Als Versorger des Tieres ist durch ein Vermächtnis auch eine Person zu betrauen, die kein Erbe ist.
- Neben der Betreuungsperson ist es auch möglich, den eingesetzten Erben im Testament zum Einhalten bestimmter Auflagen zu verpflichten. Beispielsweise könnte der Verstorbene bestimmen, welche Nahrung gefüttert und wie oft das Tier spazieren gehen soll. Darüber hinaus kann auch ein bestimmter Tierarzt festgelegt sein und bestimmt werden, dass das Tier nicht dauerhaft einer anderen Person zur Versorgung überlassen wird. Auch die Zuwendung des Vermächtnisses sollte mit einer Testamentsvollstreckung verbunden werden.
Nähere Informationen und kompetente Rechtsberatung bieten die D.A.S. Juristinnen und Juristen.
Weitere Infos unter

Sommerparty? Aber sicher!
Feste soll man bekanntlich feiern, wie sie fallen – und das sommerliche Wetter gibt willkommenen Anlass dazu. Doch was gilt es eigentlich zu beachten, wenn zur Grillfeier in den Garten oder auf die Terrasse eingeladen wird? Damit das Sommerfest keine unerwünschten Konsequenzen nach sich zieht, setzt man am besten auf Hausverstand und Rechtswissen.
Die D.A.S. Rechtsschutzversicherung informiert, wie es sich unbeschwert auf der rechtlich sicheren Seite feiern lässt.
Kinderparty ohne Folgen
- Eltern haften grundsätzlich für ihre eigenen minderjährigen Kinder – doch wie sieht es mit befreundeten Kindern aus, die etwa zur Poolparty oder zum Radausflug eingeladen werden? Grundsätzlich haften Erwachsene in Abwesenheit der Erziehungspersonen auch für fremde Kinder.
Die Aufsichtspflicht umfasst nicht nur, dafür zu sorgen, dass Kinder selbst nicht zu Schaden kommen, sondern auch, dass sie anderen Personen keinen Schaden zufügen. Das Maß der Aufsichtspflicht hängt davon ab, welche Schädigungen angesichts des Alters, der Eigenschaften und der Entwicklung des Kindes vorhersehbar und abwendbar sind.
Grillgenuss ohne Belästigung
So beliebt Grillen bei den Gästen sein mag, so unerfreulich kann es für die in Rauchschwaden gehüllten Nachbarn sein.
Das Grillen im Garten ist daher fachmännisch auszuüben, ohne die Nachbarn wesentlich zu stören. Bei Mietwohnungen ist das Grillen auf der Freifläche grundsätzlich erlaubt, sofern nichts anderes im Mietvertrag oder in der Hausordnung geregelt ist. Andere Mieter dürfen nur nicht unzumutbar beeinträchtigt werden. Während das Grillen auf einer Dachterrasse unproblematisch erscheint, könnte es auf einem tiefer gelegenen Balkon sehr wohl die Nachbarn stören und daher untersagt werden.
- Eine Klage auf Unterlassung oder sogar eine Kündigung des Mietverhältnisses kann bei mehrfachen Verstößen gegen die Hausordnung die Folge sein.
- Achtung: Auch Hausordnungen oder Landes- und Gemeindevorschriften können bestimmen, ob mit Holzkohle gegrillt werden darf.
Musik
- Ob DJ oder Gitarrenspiel, es kommt immer auf die Lautstärke und Uhrzeit an.
Bei ungebührlichem Lärm können Verwaltungsstrafen sowie eine Anzeige wegen Nichteinhaltung der Auflagen drohen. Lärm ist dabei oft Auslegungssache. Während ungebührliches Lärmen auch tagsüber nicht gestattet ist, gelten in der Zeit von 22 bis 6 Uhr verschärfte Maßstäbe. Laute Musik und generell eine übermäßig laute Geräuschkulisse sind in diesem Zeitraum tabu.
Lösung gesucht?
Ob Gastgeber oder betroffener Nachbar, im Fall des Falles ist ein klärendes Gespräch immer die erste Wahl.
- Bestehen die Belästigungen weiterhin, können sich Mieter an Vermieter wenden. Ist der vereinbarte Gebrauch des Mietobjekts dauerhaft nicht gewährleistet, besteht Anspruch auf Mietzinsminderung.
- Wohnungseigentümer können eine Unterlassungsklage einbringen.
Nähere Informationen und kompetente Rechtsberatung bieten die D.A.S. Juristinnen und Juristen.
Weitere Infos unter www.das.at
Fahrradfahren und Kinder

Vorsicht statt Nachsicht...
Mit Tempo dahindüsen und den Fahrtwind genießen: Radfahren ist für Groß und Klein ein Erlebnis. Trotz aller Vorzüge ist bei der Fahrt auf zwei Rädern dennoch Vorsicht geboten. Denn insbesondere Kinder lassen sich einfach ablenken, reagieren oft spontan und sind rasch überfordert. Die D.A.S. Rechtsberatung informiert über Wissenswertes rund ums (rechtlich) sichere Radfahren im Kindesalter.
Der Fahrradhelm: Guter Schutz ist keine Altersfrage
Eine gesetzliche Helmpflicht besteht in Österreich nur für Kinder bis zwölf Jahre. Empfohlen wird der Kopfschutz auch Älteren. Der Sturzhelm ist übrigens auch dann zu tragen, wenn Kinder im Fahrradkindersitz oder per Radanhänger mitgeführt werden.
Kinder als Beifahrer: Verantwortungsvoll handeln
Ab wann man ein Kind auf dem Rad mitnehmen darf, ist gesetzlich nicht geregelt. Sinnvoll ist es erst dann, wenn sie selbständig sitzen und einen Helm tragen können.
- Im Kindersitz mitfahren dürfen sie bis zum Alter von acht Jahren.
- Ab dann ist nur noch der Transport im Anhänger oder ab frühestens neun Jahren die Fahrt mit dem eigenen Rad erlaubt.
Der Fahrradsitz: Gut gewählt ist fast gewonnen
Ratsam ist es, sich im Fachgeschäft beraten und das Kind probesitzen zu lassen.
- Die Ausstattung des Kindersitzes, wie etwa mit einem Gurt mit Kindersicherung, ist rechtlich vorgeschrieben.
- Ebenfalls verpflichtend sind eine Kopflehne und ein höhenverstellbarer Schutz für die Beine.
Kein Selbstläufer: Kinder im Straßenverkehr
Selbständig im Straßenverkehr Rad fahren dürfen Kinder ab zwölf oder mit Fahrradausweis bereits ab neun Jahren. Ansonsten ist eine mindestens 16-jährigen Begleitperson erforderlich. Achtung: Kinder können je nach Entwicklungsstand Gefahrensituationen unterschiedlich gut einschätzen. Bereit für die Straße sind sie erst, wenn sie das Rad sicher lenken können und über die Verkehrsvorschriften Bescheid wissen. Freihändiges Fahren etwa ist nicht erlaubt!
Ablenkungsfaktor: Kopfhörer
Beim Fahrradfahren Kopfhörer zum Telefonieren oder Musikhören zu nutzen ist ein rechtlicher Graubereich. Zu jeder Zeit den Verkehr und wichtige Umgebungsgeräusche wahrnehmen zu können ist essenziell. Ansonsten kann es zu Strafen oder im Falle eines Unfalls sogar zu Mitverschulden kommen. Daher ist es empfehlenswert, darauf zu verzichten oder Freisprecheinrichtungen ohne Kopfhörer zu verwenden.
Zusatzinfo
Miniscooter und Tretroller (mit einer Maximalgeschwindigkeit von 5 km/h) dürfen von Kindern bereits ab dem achten Lebensjahr ohne Begleitperson genutzt werden.
Weitere Infos unter
Rechtsschutzversicherung - Wozu?

Sorgenfrei Eltern sein
- Ein achtjähriges Mädchen fährt ohne Begleitung mit dem Rad auf die Straße und zwingt dadurch ein Auto, in ein Gebüsch auszuweichen.
- Ein zwölfjähriger Schüler wird nach der Schule in eine Rauferei verwickelt, bei der ein Mitschüler verletzt wird.
- Die beiden studierenden Geschwister können sich nicht aufs Lernen konzentrieren, weil der WG-Mitbewohner permanent Lärm macht.
So vielfältig die Szenarien auch aussehen können, so nützlich ist in jedem Fall juristischer Rat. Die D.A.S. Rechtsschutz AG setzt mit maßgeschneiderten Privat-Rechtsschutzlösungen berechtigte Rechtsinteressen in Lebensbereichen wie Arbeit, Wohnen, Familie und Verkehr durch – und sorgt mit hilfreichen Rechts- Service-Leistungen wie der Rechtsberatung rund um die Uhr für Rechtssicherheit.
Heikle Situationen bei Kindern
Zwischen Spaß und Risiko liegt für Kinder oft nur ein schmaler Grat. Sie können Gefahren noch nicht gut einschätzen und kommen dadurch unweigerlich in heikle Situationen. Das beginnt schon am Spielplatz oder später beim Fahrradfahren. Deshalb dürfen auch erst Kinder, die zwölf Jahre alt sind oder einen Fahrradausweis besitzen, im Straßenverkehr alleine Rad fahren. Doch schon am Weg in die Schule können Situationen eintreten, in denen juristische Unterstützung Gold wert sein kann.
Risiken bei Jugendlichen
So verlockend das Studentenleben klingen mag, steht man auch in diesem Lebensabschnitt vielfältigen Herausforderungen gegenüber. Schneller als gedacht, gerät so mancher in zwischenmenschlichen Konflikt mit Nachbarn, WG-Genossen oder auch dem Vermieter. Ist man dann noch viel auf Reisen und verletzt sich oder ist man mit dem Auto in einen Unfall verwickelt, erhöht sich das Risiko dementsprechend. Gut rechtlich informiert zu sein kann dann viel Zeit und Nerven ersparen.
Nutzen einer Rechtsschutzversicherung
Beinahe jeder von uns kommt früher oder später mit einem Rechtskonflikt in Berührung. Eine Haftpflichtversicherung reicht dabei nicht aus, denn sie leistet nur für unbeabsichtigt zugefügte Personen-, Sach- und Vermögensschäden.
- Eine Rechtsschutzversicherung hingegen hilft bei der Durchsetzung von Ansprüchen gegen andere und bei der Abwehr von unberechtigten Ansprüchen gegen einen selbst. Manchmal ist schon die Rechtsberatung die Lösung, ansonsten kommt etwa eine Mediation oder ein spezialisierter Anwalt zum Einsatz.
- Besonders praktisch: Die Abwicklung und die Kosten für die Rechtsdurchsetzung übernimmt die Versicherung.
Weitere Rechtstipps finden Sie unter: www.das.at
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