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Der Sicherheitspass für Kinder

von

PantherMedia/poznyakov
Foto: PantherMedia/poznyakov

Informationen zum Reisepass

Seit Juni 2006 werden neue Reisepässe entsprechend dem neuesten Stand der Sicherheitstechnik, inklusive Chip ausgestellt. Zusätzlich werden seit 30. März 2009 neben den personenbezogenen Daten und dem Foto auch zwei Fingerabdrücke auf dem Chip gespeichert.

Seit 15. Juni 2012 sind Kindermiteintragungen nicht mehr zulässig, es muss daher für jedes Kind ein eigener Reisepass beantragt werden. Dieser wird ebenfalls mit einem Chip versehen, auf dem alle personenbezogenen Daten und das Lichtbild gespeichert werden.  Die Fingerabdrücke werden bei Kindern jedoch erst ab dem 12. Lebensjahr erfasst.

Bei der Antragstellung muss das Kind (auch ein Baby) zur Identitätsfeststellung persönlich anwesend sein. Die Vertretungsbefugnis des Antragstellers muss nachgewiesen werden.

Gültigkeitsdauer:

  • Für Kinder ab Geburt bis zwei Jahre: zwei Jahre
  • Für Kinder von zwei bis zwölf Jahre: fünf Jahre
  • Für Kinder ab zwölf Jahre: zehn Jahre

Gebühren

  • Reisepässe für Kinder bis 2 Jahre sind bei Erstausstellung gebührenfrei
  • Reisepässe für Kinder ab  2 Jahren ist kostenpflichtig.
  • Die Zustellung des Reisepasses erfolgt mittels RSb-Briefs an die angegebene Adresse  und dauert bei normaler Zustellung in etwa 5 Werktage.

Reisepass dringend benötigt?

In dringenden Fällen besteht die Möglichkeit

  • einer Expresszustellung
  • Ein-Tages-Expresspass
  • Notpass

Natürlich entstehen dadurch auch höhere Kosten:

  • Expresspass:

    Ist ein normaler Reisepass.
    Wird bei der Zustellung bevorzugt behandelt.
    Zustellung dauert in der Regel 2-3 Arbeitstage.

  • Ein-Tages-Expresspass:

    Ist ein normaler Reisepass
    Wird am nächsten Arbeitstag Mo-Fr, außer Feiertage mit einem Botendienst an die angegebene Adresse zugestellt.
    Achtung: nur EIN Zustellversuch - die Anwesenheit des Antragsstellers od. einer erwachsenen Person ist für die Zustellung notwendig
    Zustellzeiten und weitere Infos zum Ein-Tages-Expresspass.

  • Notpass


    Alle Infos dazu
  • Voraussetzung für die Ausstellung eines österreichischen Reisepasses ist die österreichische Staatsbürgerschaft. Der Reisepass für Kinder kann nur von der Person beantragt werden, die die gesetzliche Vertretung (Obsorge) für das Kind hat.

Erforderliche Unterlagen:

  • Amtlicher Lichtbildausweis der Antragstellerin/des Antragstellers
  • Geburtsurkunde des Kindes (kann verlangt werden)
  • Staatsbürgerschaftsnachweis des Kindes
  • Ein farbiges Passbild vom Kind (Hochformat 35 x 45 mm und nicht älter als  6 Monate)
  • Nachweis der Vertretungsbefugnis: Heiratsurkunde der Antragstellerin/des Antragstellers oder Obsorgebeschluss
  • Eventuell Reisepass/Reisepässe der gesetzlichen Vertreterin/des gesetzlichen Vertreters, wenn das Kind mit eingetragen war.
Reisepass
Foto:  panthermedia/mpanch

Zuständige Stellen:

Der Antrag auf Ausstellung eines Reisepasses kann im Inland - unabhängig vom Wohnsitz - bei jeder Passbehörde/Bezirkshauptmannschaft und jedem Magistrat gestellt werden. In Leoben und Schwechat ist die Gemeinde zuständig, in Wien die Magistratischen Bezirksämter.

Bei Antragstellung bei der Passbehörde (auch bei den Magistratischen Bezirksämtern in Wien) ist kein Formular notwendig, die Passbehörde nimmt eine Niederschrift auf. Formulare werden in der Regel nur bei Antragstellung über die Gemeinde benötigt.

Weitere Informationen finden Sie auf:

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