Working Mom
Baby glücklich

Wiedereinstieg nach Babypause

von

PantherMedia/ zoomteam
Foto: PantherMedia/ zoomteam
  • Sie wollen nach der Babypause in Ihren Job zurück oder ganz neu durchstarten
  • Vollzeit oder Teilzeit: Welche Variante ist passend?
  • Auch Bildungskarenz steht im Raum?

Den Wiedereinstieg gilt es früh genug zu planen. NEW MOM hat alle Möglichkeiten recherchiert.

ICH KEHRE IN MEINEN JOB ZURÜCK

  • Die Karenz schützt Eltern bis zum zweiten Geburtstag des Kindes vor Kündigung und Entlassung.
  • Vier Wochen nach der Rückkehr in den Job endet der Schutz.

Ihr Arbeitgeber ist verpflichtet, Ihnen gleichwertige Verwendung und gleiche Bezahlung wie vor der Karenz zuzusichern.

ICH WILL TEILZEIT ARBEITEN

  • Ab einer Betriebsgröße von 20 Mitarbeitern
  • und nach drei Jahren Betriebszugehörigkeit

dürfen Sie von Rechts wegen bis zum siebenten Geburtstag Ihres Kindes in Elternteilzeit arbeiten. Sind die genannten Voraussetzungen nicht gegeben, braucht es dafür die Zustimmung Ihres Betriebes.

Aber Achtung: Der Kündigungs- und Entlassungsschutz währt nur bis zum vierten Geburtstag.

Spätestens drei Monate vor Ende der Karenz muss dem Arbeitgeber die Stundenanzahl bzw. die Arbeitszeit mitgeteilt werden. Ein stufenweiser Einstieg ist möglich, für Geburten ab dem 1. Jänner 2016 gilt allerdings ein Mindestausmaß von zwölf Wochenstunden. Danach haben Sie das Recht, einmal das Ausmaß und die Tage/Zeit Ihrer Tätigkeit zu ändern.

MEIN KIND IST KRANK

  • Pro Jahr haben Sie das Anrecht auf Pflegefreistellung im Ausmaß Ihrer durchschnittlichen Wochenarbeitszeit.
    Diese Zeit können Sie stunden- oder tageweise aufbrauchen.
  • Eine zusätzliche Arbeitswoche Freistellung steht zu, wenn Ihr Kind krank und jünger als zwölf Jahre ist.

BILDUNGSKARENZ

Rechtsanspruch auf Bildungskarenz gibt es nicht. Generell kann eine solche nach sechs Monaten Dienstzeit mit dem Arbeitgeber vereinbart werden.

Planen Sie innerhalb von sechs Monaten nach der Karenz eine Bildungskarenz, braucht es diese "Vordienstzeit" nicht. Während der Bildungskarenz, die zwischen zwei Monaten und einem Jahr dauern kann, erhalten Sie Weiterbildungsgeld in der Höhe Ihres fiktiven Arbeitslosengeldes.

Achtung: Möchten Sie in dieser Zeit studieren, müssen Sie zunächst meist eine - je nach Studium aufwändige - Studieneingangsphase (STEOP) absolvieren. Das heißt, Sie können möglicherweise nicht ausgewählte Lehrveranstaltungen besuchen, die Sie interessieren.

ICH BIN ARBEITSSUCHEND

  • Sie haben vor der Karenz gearbeitet, erfüllen die Anwartschaften und können demnach Arbeitslosengeld beziehen.
  • Auch Zeiten, in denen Sie Kinderbetreuungsgeld bezogen haben, können zu einem Anspruch auf Arbeitslosengeld führen, wenn innerhalb einer Rahmenfrist von zwei Jahren zumindest 14 Wochen Erwerbstätigkeit vorliegen.

Die Unterstützung setzt sich aus einem individuell ermittelten Grundbetrag sowie allfälligen Familienzuschlägen und Ergänzungsbeträgen zusammen. Bemessungsbasis für den Grundbetrag ist das bisherige Nettoeinkommen. Der Tagsatz liegt bei 55 Prozent davon.

WEITERBILDUNG

Der Wiener WAFF, die ABZ-Zentren in Wien, NÖ und Vorarlberg, das ZAM Steiermark: Das sind nur einige Anlaufstellen, die neben Beratung auch finanzielle Hilfe zur Verfügung stellen. Das Kompetenzzentrum Frau & Beruf in Salzburg bietet kostenlose Seminare zum Thema "Meine berufliche Zukunft an".

ICH WILL EINEN NEUEN JOB

Die Zeit der (Bildungs-)Karenz kann auch dazu genutzt werden, Kontakte zu einem möglichen neuen Arbeitgeber aufzubauen und beispielsweise geringfügig auf Projektbasis mitzuarbeiten. Bewirbt man sich schriftlich für eine neue Stelle, muss der Familienstand rechtlich gesehen nicht im Lebenslauf enthalten sein. Die Beratungsstelle Frau & Arbeit in Salzburg empfiehlt jedoch, die Kinder mit der Angabe "Betreuung gesichert" anzuführen. Manche Mütter fürchten, aufgrund des Nachwuchses gar nicht erst zum Vorstellungsgespräch eingeladen zu werden. Ob der Nachsatz "Betreuung gesichert" dem entgegenwirkt, sei dahingestellt...

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