Familienbonus Plus – NEU 2022!
Wer Lohn- oder Einkommensteuer zahlt, kann mit dem Familienbonus seine Steuerlast deutlich reduzieren. Aber nicht alle profitieren gleichermaßen von einem erhöhten Familienbonus. Eine kurze Führung durch den Regelungsdschungel.
Die gute Nachricht lautet: Wer mehr als der Durchschnitt in Österreich verdient, kann den vollen Familienbonus geltend machen. Wer das nicht tut, dementsprechend weniger, das ist die schlechte Nachricht.
Für Kinder bis zum 18. Geburtstag: Bisher konnte man 1.500 € pro Kind und Jahr von der Steuer abschreiben
- Im Juni 2022 wurde jedoch eine Erhöhung des Familienbonus, rückwirkend für das gesamte Kalenderjahr 2022, gesetzlich beschlossen.
- Eltern, die im Jahr 2022 bereits den Familienbonus plus über die monatliche Lohnverrechnung beziehen, sollen bis spätestens September 2022 die Differenz erhalten.
- Ab Jänner 2022 kann die Steuerlast um 2.000 € pro Kind und Jahr reduziert werden.
Für ein Kind über 18 Jahren, für das noch Familienbeihilfe bezogen wird, ist der Betrag deutlich niedriger:
- Ab Jänner 2022: 650 € pro Kind und Jahr.
Regelungen des Familienbonus Plus
Um den Familienbonus voll ausschöpfen zu können, muss die Steuerlast entsprechend hoch sein.
- Ab Jänner 2022 beträgt der gesamte Familienbonus bei zwei Kindern 4.000 €. Das ist die Steuerlast, die bei einem Jahresbruttogehalt von ca. 37.800 € anfällt.
- Bei einer 14-maligen Auszahlung entspricht das einem monatlichen Bruttogehalt von ca. 2.700 €.
- Sind beide berufstätig, können sich die Eltern den Familienbonus teilen. Halbe-halbe können auch getrennt lebende Eltern machen, sofern der Unterhaltsverpflichtung nachgekommen wird.
Wollen sich Eltern den Familienbonus für zwei Kinder aufteilen, wird bei jedem die Steuerlast um 2.000 € pro Jahr reduziert. Eine Steuerlast von 2.000 € kommt bei einem Jahresbruttogehalt von 29.000 € oder 2.075 € brutto monatlich (bei 14 Gehältern) zustande.
Wer weniger verdient, d.h. weniger Steuern zahlt, bekommt dementsprechend weniger.
Voraussetzungen
- Anspruchsberechtigt sind alle, die – oder deren PartnerIn – Familienbeihilfe für das Kind oder die Kinder beziehen.
- Wenn bei getrennt lebenden Eltern eine Unterhaltsverpflichtung nicht erfüllt wurde, wird eine monatliche Betrachtung erforderlich, um volle oder halbe Anspruchsvoraussetzungen zu prüfen. Wer trotz Verpflichtung nicht Unterhalt geleistet hat, dem steht kein Familienbonus zu.
Wer viel verdient, kann seine Steuerlast mit dem Familienbonus Plus deutlich reduzieren.
Wer am meisten profitiert
Ein Blick in die Statistik zeigt, wer den Familienbonus Plus in vollem Maß ausschöpfen kann.
Männer hatten im Jahr 2020 ein medianes Jahresbruttogehalt von 36.465 € (Statistik Austria), d.h. die Hälfte aller Männer verdienten weniger bzw. mehr als diese Zahl. In dem obigen Rechenbeispiel mit zwei Kindern könnten etwas mehr als die Hälfte aller berufstätigen Männer – sofern sie Väter sind – den Familienbonus voll beziehen, die anderen in geringerem Ausmaß.
Frauen hatten im Jahr 2020 ein medianes Jahresbruttogehalt von 23.390 €, bei dem aber nur eine Lohnsteuer von 974 € anfällt. Kurz gesagt: Nicht einmal die Hälfte der berufstätigen Frauen – sofern Mütter – könnten in unserem Rechenbeispiel mit zwei Kindern den halben Familienbonus geltend machen.
Wenn ein Elternteil Vollzeit und der andere Elternteil Teilzeit arbeitet, ist es zumeist sinnvoll, wenn der Besserverdienende den gesamten Familienbonus bezieht, um ihn voll auszuschöpfen. Dass das in der Regel die Väter sind, ist keine überraschung, ebenso wenig wie die Tatsache, dass diese familienpolitische Maßnahme nicht die finanzielle Unabhängigkeit von Frauen unterstützt
Kindermehrbetrag
Eltern, deren Einkommen so niedrig ist, dass sie keine oder nur sehr wenig Lohnsteuer bezahlen, können demnach nicht oder nur sehr geringfügig vom Familienbonus profitieren.
Alleinerziehende, Alleinverdienende oder Geringverdienende, haben Anspruch auf den Kindermehrbetrag. Dieser errechnet sich aus der Differenz der tatsächlichen Steuerlast und 550 €. Dieser Betrag wurde ebenfalls bei der Gesetzesänderung im Juni 2022 deutlich erhöht (von ursprünglich 250 € auf 550 €). Diese Negativsteuer, d.h. Gutschrift, muss nicht extra beantragt werden; sie wird bei der Arbeitnehmerveranlagung automatisch berücksichtigt und berechnet. In Familien, in denen beide Elternteile gering verdienen, kann der Kindermehrbetrag jedoch nur einmal bezogen werden.
Es ist nur darauf zu achten, beim Formular L1 „kein Ausschlusskriterium“ anzuwählen. Hat man jedoch mehr als 329 Tage pro Jahr Bezüge wie Arbeitslosengeld, Mindestsicherung oder Notstandshilfe erhalten, hat man keinen Anspruch.
Fazit
Von den Regelungen des Familienbonus Plus profitiert eindeutig die obere Mittelklasse. Die Korrekturen über den Kindermehrbetrag wirken demgegenüber wie ein Tropfen auf den heißen Stein für Familien, die ohnehin mit einem geringen Einkommen zurechtkommen müssen.
LINKS
Stand Juli 2022 mit den letzten gesetzlichen Änderungen von Juni’22.
Autor:in:
Dr. Doris Rosenlechner-Urbanek
Zur Person: Dr. Doris Rosenlechner-Urbanek lebt und arbeitet in Salzburg als Sozialwissenschaftlerin und freie Redakteurin. Aktuelle Artikel