Opferschutz
- Frauenhelpline 0800 222 555 -österreichweit, rund um die Uhr, kostenlos + mehrsprachig
- Kostenlose Onlineberatung für gewaltbetroffene Frauen und Mädchen: auf www.haltdergewalt.at täglich von 16-22 Uhr
– auf Deutsch, Englisch, Türkisch, Farsi/Dari (Persisch), Russisch, Bulgarisch und Arabisch –
Hier wird anonyme und vertrauliche Hilfestellung für betroffene Frauen und Mädchen angeboten.
Rat auf Draht
SOS Kinderdorf betreibt die KOSTENLOSE NotrufNr. 147 für Rat suchende Kinder und Jugendliche.
- Anonyme, kostenlose Telefonberatung rund um die Uhr
- Weitere Beratungskanäle:
Online-Beratungen
Chatberatung montags bis freitags von 18-20 Uhr - ZUR WEBSEITE „RAT AUF DRAHT“
Rat auf Draht Elternseite
- Die SOS Kinderdorf Beratungsseite für Eltern und Bezugspersonen von Kindern zw. 0-24 Jahren.
- Die Elternseite ist anonym UND kostenlos!
- So funktioniert es:
Im Online-Terminkalender auf www.elternseite.at die Online-Termine buchen,
Online-Beratung durch Experten (25 Minuten oder 50 Minuten Online-Termine) - ZUR WEBSEITE „elternseite.at“
TelefonSeelsorge Österreich
- Notruf 142
- Online-Beratung per Mail und Chat möglich
- Chat wird täglich von 16-23 Uhr angeboten
- kostenlose, anonyme Beratung (OHNE Anmeldung)
- Für die Mailberatung ist eine einmalige Registrierung mit einer anonymisierten E-Mail-Adresse + Passwort erforderlich.
- Geschulte BeraterInnen
- ZUR ONLINE Telefon-Seelsorge
Häusliche Gewalt ist kein Einzelschicksal?
Schockierend aber wahr: Gerade während einer Schwangerschaft werden Frauen besonders häufig Opfer häuslicher Gewalt. Die Frauenhelpline und die Frauenhäuser helfen!
Es gibt immer noch Tabus in unserer Gesellschaft! Eines davon ist Gewalt an Frauen und Kindern in der Familie. Gerade in der Schwangerschaft und in den ersten Jahren des Kindes, können die Belastungen für die Familienmitglieder höher sein und diese äußern sich leider teilweise in Gewalt.
- 42% aller gewalttätigen Männer schrecken auch nicht vor Misshandlung zurück, wenn die Partnerin schwanger ist. (Quelle: Erhebung der Agentur der Europäischen Union für Grundrechte zu geschlechtsspezifischer Gewalt gegen Frauen, 2014)
- Jede 5. Frau ist körperlicher und / oder sexueller Gewalt ausgesetzt
- Jede 3. Frau wird sexuell belästigt
Was ist Gewalt?
- Das Erste was einem in den Sinn kommt, ist wahrscheinlich die körperliche/physische Gewalt:
In diesen Bereich fallen Misshandlungen jeder Art, aber auch das Beschädigen und Zerstören von persönlichen Sachen, das Quälen von Haustieren bis hin zu Mordversuchen und Mord. Sexuelle Gewalt oder sexualisierte Gewalt fällt ebenfalls unter diese Kategorie. Viele Frauen erleben insbesondere in der Schwangerschaft sexuelle übergriffe. - Psychische Gewalt und Stalking
Zu den häufigsten und schwersten Formen psychischer Gewalt gehören Drohungen und Nötigungen. Dabei wird oft auch die Androhung, Dritte (Kinder!) zu verletzen, benutzt, um bestimmte Ziele zu erreichen. Die emotionalen Folgen können verheerend sein! Eine besondere Form der psychischen Gewaltanwendung ist auch Stalking (beharrliche Verfolgung, in Person oder über andere Kanäle) und ist ebenfalls seit 2006 ein Strafdelikt. - Eine weitere Form der Gewalt ist die finanzielle / ökonomische Gewalt
Kein eigenes Bankkonto besitzen zu dürfen oder keiner Berufstätigkeit nachgehen zu dürfen, davon sind Frauen nicht selten betroffen. Auch das Verheimlichen von Einkommens- und Vermögensverhältnissen ist eine Form der Gewalt!
DOCH ES GIBT HILFE!
- Bei akuter Gewalt, sofort die Polizei 133 verständigen!
- Erste Hilfe gibt es zum Beispiel bei der Frauenhelpline gegen Gewalt 0800 / 222 555 (www.frauenhelpline.at). Diese ist täglich, 24 Stunden erreichbar, kostenlos, mehrsprachig und anonym.
- Kontaktdaten zu allen Frauenhäusern und weitere Informationen rund um das Thema Gewalt: www.aoef.at
- Kindergerechtes Online-Portal (anonym) für Kinder und Jugendliche: gewalt-ist-nie-ok.at
TATEN STATT WORTE!
Wenn auf Worte Taten folgen müssen, gibt es klare Interventionen, die zusammen mit Frauenhilfsorganisationen, Polizei und den Betroffenen selbst gesetzt werden können.
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Betretungsverbot
Jede Person hat das Recht, in ihrem Wohnbereich frei von Gewalt zu leben. Damit darf der Täter für zwei Wochen nicht mehr das Haus/Wohnung/Grundstück betreten. Das kann auf vier Wochen verlängert werden, wenn innerhalb der zwei Wochen eine „Einstweilige Verfügung“ beantragt wurde.
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Einstweilige Verfügung
Diese kann für verschiedene Orte ausgesprochen werden und gilt für sechs Monate oder ein Jahr, eine Verlängerung kann beantragt werden. Wenn sich die gewaltausübende Person nicht an die Verfügung oder das Betretungsverbot hält, muss die Polizei verständigt werden. Sie kann einschreiten und die überschreitung wird mit einer Geld- oder Freiheitsstrafe belegt werden.
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Schutz suchen im Frauenhaus
Wenn sich eine Frau mit ihren Kindern zu Hause nicht mehr sicher fühlt, hat sie auch die Möglichkeit vorübergehend in einem Frauenhaus Schutz zu suchen. Dort erhalten Frauen mit ihren Kindern umfangreiche und professionelle Hilfe und Unterstützung. 2016 wurden in den Autonomen Österreichischen Frauenhäusern 3.261 Personen betreut, davon waren 1.588 Frauen und 1.673 Kinder.
Wie schützt man sich und andere vor Gewalt?
Am besten ist es aufmerksam zu sein, hinzuschauen, Sorgen anzusprechen und die eigene Beziehung zu hinterfragen. Mit vertrauten Personen über Probleme zu sprechen, gibt einem nicht nur das Gefühl aufgehoben zu sein, sondern auch neue Stärke!
Es gibt auch das Recht auf eine kostenlose Prozessbegleitung. Die Frauenhelpline informiert darüber.
Autor:in:
Zur Person: Eva Sorantin ist Chefredakteurin von all4family & NEW MOM, Mutter von vier Kindern und beruflich schon seit über 20 Jahren in der Verlagsbranche im Bereich Familienmedien tätig. Wenn…