Expertentipps
Die JuristInnen der D.A.S. Rechtsberatung beantworten häufige Fragen zu den Themen:
- Cyberkriminalität
- Winterreifen
- Ihr Recht auf Reisen
- Rechtliche Fragen zum Thema: Grillen
- Fahrradfahren und Kinder
- Rechte der Eltern während der Krise
Cyberkriminalität
So viele Möglichkeiten das Internet auch bietet, so viele potenzielle Schattenseiten birgt auch seine Nutzung. Denn die Internetkriminalität nimmt nicht nur weltweit, sondern auch hierzulande kontinuierlich zu. Schon alleine im Mail-Postfach locken auffällig günstige Lockangebote, elektronisch versendete Anwaltsschreiben und Passwortabfragen von vermeintlichen Banken bei unbedachtem Umgang in die Falle. Umso mehr Vorsicht ist geboten, wenn auch Kinder immer mehr die virtuelle Welt erkunden.
Die D.A.S. Rechtsschutzversicherung informiert, wo Gefahren lauern und was zu beachten ist.
Gefälschte Rechnungen und Anwaltsschreiben per E-Mail
Immer häufiger werden gefälschte Anwaltsschreiben oder Zahlungsaufforderungen von vermeintlichen Inkassobüros an private E-Mail-Adressen versendet.
- Wenn etwa Abmahnungen elektronisch statt postalisch versendet werden und eine Überweisung ins Ausland verlangt wird, ist Vorsicht angesagt.
- Meist wird außerdem bei Nichtbezahlung mit rechtlichen Schritten gedroht.
- Hier lohnt es sich in jedem Fall, bei der jeweiligen Anwaltskammer zu erfragen, ob der angegebene Anwalt gelistet ist.
Vorsicht bei zu günstigen Lockangeboten
Erscheinen Online-Angebote besonders günstig, ist es ratsam, genauer hinzusehen und den Online-Händler unter die Lupe zu nehmen.
- Eine gute Möglichkeit dafür bietet die Website der Internet- Ombudsstelle unter www.ombudsstelle.at.
Dort sind als unseriös qualifizierte Online-Shops gelistet.
Impressum kontrollieren
Im Zweifelsfall lohnt es sich immer, einen Blick auf das Impressum zu werfen. Ist dieses unvollständig oder sind in den Angaben gröbere Rechtschreib- und Grammatikfehler enthalten, kann das verdächtig sein. Neben dem Firmenwortlaut sind auf jeder kommerziellen Website die Anschrift, die E-Mail-Adresse und eine Telefonnummer wahrheitsgetreu anzugeben.
Auf jeder kommerziellen Webseite sind folgende Informationen wahrheitsgetreu anzugeben:
- Firmenwortlaut
- Anschrift
- E-Mail-Adresse
- eine Telefonnummer
Zahlungsarten beachten
Betrügerische Online-Shops bieten häufig Vorauszahlung als einzige Zahlungsart an. Geliefert wird die Ware trotz erfolgter überweisung dann allerdings oft nicht. Als besonders sicher gilt der Kauf auf Rechnung, da das Geld erst bei Einlangen der Ware überwiesen werden muss.
- Fehlen in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen Informationen zu den Liefer- oder Rücksendebedingungen oder ist der Text sprachlich fehlerhaft formuliert, sollte man vorsichtig sein.
Niemals Passwörter und sensible Daten bekanntgeben
Wer kennt es nicht: Allzu oft wird man gezielt dazu aufgefordert, vertrauliche Daten wie etwa für das Online-Banking anzugeben. Egal ob es sich um Passwörter, Benutzernamen, TANs oder andere sensible Daten handelt, ist hier besondere Achtsamkeit gefragt.
Spezifische Websites können außerdem überprüfen, ob die eigene E-Mail-Adresse gehackt wurde.
Nähere Informationen und kompetente Rechtsberatung bieten die D.A.S. Juristinnen und Juristen.
Winterreifen – Alle wichtigen Informationen!
Um mit seiner Familie auch in der kalten Jahreszeit sicher unterwegs zu sein, sollten Autos bei Schnee, Matsch und Eis mit Winterreifen ausgestattet werden. Wer die Winterreifenpflicht missachtet, dem drohen zum Teil hohe Strafen. Bei Unfällen, die mit der richtigen Bereifung vermieden worden wären, können Versicherungen die Zahlung der Schäden verweigern.
Wann gilt die Winterreifenpflicht?
Die Winterreifenpflicht ist eine situative Winterausrüstungspflicht. Das bedeutet: Wenn zwischen 1. November und 15. April Schnee, Matsch oder Eis liegen und mit winterlichen Fahrverhältnissen zu rechnen ist, dann müssen auf allen Rädern Winterreifen montiert sein. Ausgenommen von dieser Regelung sind parkende Fahrzeuge. Als Alternative zu Winterreifen können Sie bei kompletter Schneefahrbahn auch Sommerreifen mit Schneeketten verwenden.
Welche Strafen drohen bei Verstößen?
Einfache Verstöße werden mit einer Organstrafverfügung von derzeit ca. 35 bis 60 Euro geahndet. Liegt der Tatbestand einer Gefährdung vor, können in einem Verwaltungsstrafverfahren bis zu 5.000 Euro drohen.
Was, wenn ich mit Sommerreifen einen Unfall verursache?
Sind Sie bei winterlichen Fahrbedingungen mit Sommerreifen unterwegs, dann gefährden Sie nicht nur sich und andere, sondern riskieren auch Ärger mit Ihrer KFZ-Versicherung. Denn die Kaskoversicherung kann bei mangelhafter Bereifung Zahlungen wegen grober Fahrlässigkeit ablehnen.
Was gilt vor dem 1. November?
Sie als Autofahrer haben die Verpflichtung, Ihre Geschwindigkeit und die Ausstattung Ihres Fahrzeugs an die Straßen-, Verkehrs- und Sichtverhältnisse anzupassen. Viele Unfälle passieren, weil die Lenker zu schnell unterwegs sind oder die falsche Bereifung auf ihrem Auto montiert haben. Fahren Sie in einem Gebiet, in dem winterliche Bedingungen herrschen, so müssen auch schon vor dem 1. November Winterreifen montiert werden.
Dürfen Sommerreifen im Winter auf parkendem Auto gelassen werden?
Solange Ihr Fahrzeug abgestellt bleibt, benötigen Sie keine Winterreifen. Die Winterreifenpflicht gilt nur bei Verwendung des Fahrzeuges und wenn Sie es tatsächlich in Betrieb nehmen. Fährt Ihnen also in Ihr parkendes Auto ein anderes Fahrzeug hinein, haben Sie keine Schuld oder Mitschuld. Egal, ob Sie Sommer- oder Winterreifen auf dem Auto hatten.
Ihr Recht auf Reisen
Die Österreicherinnen und Österreicher sehnen sich nach Urlaub außerhalb der eigenen vier Wände und viele Hotels sind für die Sommermonate bereits ausgebucht. Was aber, wenn sich das Hotel als Enttäuschung entpuppt? Man vom Hotelbalkon gar nicht wie versprochen aufs Meer, sondern in einen Hinterhof blickt? Und die gebuchten drei Sterne maximal am Nachthimmel, aber nicht im Hotelzimmer zu finden sind? Die Juristen der D.A.S. Rechtsberatung haben zusammengefasst, welche Schritte zu tun sind.
Was ist zu tun, wenn mein Urlaub ein Reinfall ist?
Wenn Mängel am Urlaubsort festgestellt werden, greift die Gewährleistung bei Urlaubsreisen – die Reise ist mangelhaft. Sie haben Anspruch auf nachträgliche Minderung des Reisepreises und eventuell auch auf Schadenersatz, weil Ihnen die Freude am Urlaub entgangen ist.
Beachten Sie diese Schritte, um Ihre Ansprüche geltend machen zu können:
- Wenn Sie eine Pauschalreise gebucht haben, dann nehmen Sie bei Auftreten eines Problems unbedingt vor Ort mit einer Ansprechperson des Reiseveranstalters oder direkt mit dem Reisebüro Kontakt auf (nicht nur mit dem Hotelmanager). Sollten Sie die Zimmer direkt über das Hotel gebucht haben, dann ist der Hotelmanager Ihr Ansprechpartner.
- Richten Sie Ihre Beschwerden immer schriftlich an den Ansprechpartner vor Ort.
- Lassen Sie sich die Beschwerde schriftlich bestätigen.
- Fordern Sie umgehend Verbesserung und setzen Sie eine Frist.
- Dokumentieren Sie allfällige Mängel in Ihrem Hotelzimmer oder der Hotelanlage mittels Fotos.
- Wenn Sie eine Rechtsschutzversicherung haben, dann kontaktieren Sie diese sofort nach Ihrer Rückkehr.
Was, wenn die Mängel nicht behoben werden?
- Ihr Vertragspartner, bei dem Sie den Urlaub gebucht haben, ist verpflichtet, die Vertragswidrigkeit zu beheben. Tut er das nicht, können Sie selbst Abhilfe schaffen und den Ersatz Ihrer erforderlichen Ausgaben verlangen.
- Wird eine Ersatzleistung angeboten, die eine geringere Qualität aufweist als die vereinbarte, so ist Ihnen als Reisenden eine angemessene Preisminderung zu gewähren. Im Vorteil sind Sie, wenn Sie durch eine Rechtsschutzversicherung abgesichert sind. Diese hilft Ihnen bei der Durchsetzung Ihrer rechtlichen Ansprüche
Weitere Infos zum Thema Reiserecht finden Sie unter www.das.at/reisetipps
Rechtliche Fragen zum Thema: Grillen
Während sich die eine Mieterin ihren Grillkäse oder das Kotelett gut schmecken lässt, sitzen die anderen Nachbarn mit tränenden Augen auf ihren Balkonen und ärgern sich über die Rauchschwaden, die zu ihnen herüberziehen. Rechtskonflikte zwischen Nachbarn sind keine Seltenheit, und besonders viel Konfliktpotenzial birgt das Thema Grillen. So können Rechtsprobleme in der Nachbarschaft vermieden werden…
Darf auf der Freifläche einer Mietwohnung gegrillt werden?
Wenn nichts anderes im Mietvertrag oder in der Hausordnung geregelt ist, dann ist das Grillen am Balkon und auf der Terrasse erlaubt. Andere Mieter dürfen dadurch aber nicht unzumutbar beeinträchtigt werden. Auf einer Dachterrasse wird das Grillen eher kein Problem darstellen. Auf dem kleinen Balkon im ersten Stock eines zehnstöckigen Gebäudes kann es aber sehr wohl die Nachbarn stören und daher untersagt werden.
Darf mit Holzkohle gegrillt werden?
Viele Hausordnungen oder Landes- und Gemeindevorschriften schreiben vor, mit welchem Zündmaterial gegrillt werden darf. Erkundigen Sie sich unbedingt, was für Ihr Haus und Ihre Gemeinde gilt.
Was kann passieren, wenn man sich nicht an die Regeln hält?
Wer die Nachbarn durch sein Grillvergnügen belästigt, dem droht eine Klage auf Unterlassung. Mieter können bei Verstößen gegen die Hausordnung sogar gekündigt werden. Wohnungseigentümern kann bei groben und andauernden Verstößen gegen die Hausordnung der Ausschluss aus der Gemeinschaft der Wohnungseigentümer drohen.
Was kann man tun, wenn man selbst von geruchs- und Rauchbelästigung betroffen ist?
In jedem Fall sollte zuerst das klärende Gespräch mit den Nachbarn gesucht werden. Viele Konflikte lassen sich ohne Anwalt und Gericht aus der Welt schaffen. Wer mit einem D.A.S. Rechtsschutz für die betroffene Wohnung versichert ist, kann auch bei Nachbarschaftsstreitigkeiten auf die Hilfe erfahrener Juristen zählen. Bestehen die Belästigungen weiterhin, sollte man sich als Mieter an den Vermieter wenden. Laut § 1096 ABGB hat dieser die Verpflichtung, den vereinbarten Gebrauch des Mietobjekts zu gewährleisten. Andernfalls besteht Anspruch auf Mietzinsminderung. Wohnungseigentümer können Unterlassungsklage einbringen.
Was muss beim Grillen im Garten beachtet werden?
Das Grillen im Garten muss fachmännisch ausgeübt werden und darf die Nachbarn nicht wesentlich stören. Erkundigen Sie sich bei Ihrer Gemeinde, welche Regeln genau gelten.
Rechte der Eltern während der Krise
Das Undenkbare ist Realität geworden: die Schule oder der Kindergarten ist wegen eines Corona-Verdachtsfalls oder einer landesweiten Verordnung geschlossen. gleichzeitig drängt aber der Arbeitgeber auf Erledigung der anfallenden beruflichen To-dos. worauf haben Eltern jetzt Anspruch? und was gilt im Falle einer Kündigung?
Eltern haben Anspruch auf Sonderbetreuungszeit
Ist die Schule oder der Kindergarten behördlich geschlossen, haben Eltern von betreuungspflichtigen Kindern nach derzeitiger Rechtslage einen Rechtsanspruch auf Sonderbetreuungszeit.
- Jedem Elternteil stehen dafür bis zu vier Wochen zu.
Die Zeit kann wochenweise, tageweise oder halbtageweise verbraucht werden. Arbeitnehmer und Arbeitnehmerinnen erhalten auch während der Sonderbetreuungszeit ihr Gehalt in normaler Höhe weiterbezahlt. Der Arbeitgeber kann sich aber einen 100-prozentigen Entgeltersatz vom Bund zurückholen.
Was beachten, wenn man gekündigt wird?
Der Arbeitgeber muss grundsätzlich keine Gründe nennen, wenn er einen Mitarbeiter oder eine Mitarbeiterin kündigt. Kündigungsfristen und Kündigungstermine sind aber in jedem Fall einzuhalten. Glaubt man, dass die Kündigung ungerechtfertigt war, dann kann diese angefochten werden.
Das ist zu beachten:
- Lassen Sie sich nicht auf eine einvernehmliche Auflösung Ihres Arbeitsverhältnisses ein. Dagegen kann nachträglich nämlich nicht mehr vorgegangen werden.
- Viele Firmen nehmen die Möglichkeit der Kurzarbeit in Anspruch und verzichten auf Kündigungen. Fragen auch Sie Ihren Arbeitgeber danach.
- Wenn möglich, bitten Sie um eine schriftliche Wiedereinstellungsvereinbarung, wenn sich die wirtschaftliche Lage für Ihre Firma beruhigt hat.
Tipp:
Bevor Sie irgendetwas unterschreiben, suchen Sie Rat bei einem Arbeitsrechtsspezialisten. D.A.S. Kunden können sich mit all ihren Rechtsfragen und Rechtsproblemen an die D.A.S.-eigenen Juristen unter der Telefonnummer 0800 386 300 wenden.
Alimente sind weiterhin zu bezahlen
Aufgrund der Coronakrise sind die Arbeitslosenzahlen um knapp 28 Prozent höher als im Vorjahr. Der Kindesunterhalt ist aber auch mit einem geringeren verfügbaren Einkommen weiterzuzahlen. Ist man nicht mehr in der Lage, den vereinbarten Betrag zu leisten, kann eine Neubemessung des Unterhalts beim Bezirksgericht beantragt werden.
- Je nach Einkommensart wird für die Berechnung des Unterhalts das monatliche Nettoeinkommen, der Reingewinn des letzten Geschäftsjahres oder das Arbeitslosengeld herangezogen.
Weitere Infos unter: www.das.at
Autor:in:
Zur Person Mag. Claudia Ohnesorg-Csik studierte Handelswissenschaften an der WU Wien. Ist Mutter von zwei Töchtern. Sie ist für die Online Redaktion zuständig und verantwortet die Social Media Präsenz. Aktuelle…